Denkmalgeschütztes Gebäude - Immer ein Liebhaberobjekt!
Nur mit einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung dürfen Hausbesitzer denkmalgeschützte Bauwerke sanieren und oft ist der Grat schmal, den Ansprüchen von modernem Wohnen und Denkmalschutz gerecht zu werden, wie hier bei diesem Einfamilienhaus in Offenburg.
Für den Jugendstil typische Elemente, wie geschwungene Linien, Ranken und verzierte Treppengeländer, sind hier in Originalform erhalten geblieben.